Pflegestärkungsgesetz II: Was Sie JETZT verändern müssen Liebe Leserin, lieber Leser, das Pflegestärkungsgesetz II beschäftigt unsere Branche zurzeit wie kein anderes Thema – und das wird in 2017 so bleiben. Erst die Praxis wird zeigen, ob das, was sich die Politiker ausgedacht haben, funktioniert. Vielleicht denken Sie jetzt „Es kann nur besser werden!“, denn Sie haben in der Altenpflege keinen leichten Stand. Viele Pflegekräfte sind überlastet und kurz davor, auszubrennen. Dazu kommt: Die Verunsicherung, die das PSG II verursacht, ist erheblich. Schuld daran ist die Vielzahl der Änderungen. Selbst Profis können da den Überblick verlieren. Ob ambulant oder stationär: Mit dem PSG II ändert sich 2017 einiges! Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, ein neues Begutachtungsverfahren, weitere Entbürokratisierungen und vieles mehr – das bedeutet für Sie ein Umdenken und eine Neuausrichtung. Es geht darum, sich von jahrelangen Gewohnheiten zu lösen. Achtung! Sie müssen 2016 jetzt reagieren, ... ... sonst kann das gravierende finanzielle Konsequenzen für Ihre Einrichtung haben. Alle Pflegekräfte müssen wissen, was sich geändert hat. Das müssen Sie auch den Angehörigen und Ihren Pflegekunden immer wieder erklären. Deshalb habe ich für Sie den Spezial-Report „PSG II: Was Sie JETZT verändern müssen“ verfasst.
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